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Dolle Internationale Transporte - Österreich <-> Portugal Tirol Tanktransporte Fahrzeugüberstellungen transportes de tanques entrega de veículos
     
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Dies sind die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Dolle Tankstellen Betriebs GmbH

1. Allgemeines
1.1 Die Firma Dolle Tankstellen Betriebs GmbH (im Folgenden kurz -Verkäufer- genannt) verkauft und liefert außchließlich zu ihren nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Anders lautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Gegenüber Kaufleuten sind Erklärungen, Zusagen und abweichende Vereinbarungen aus Rechtßicherheitsgründen nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich geschloßen werden. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, solange sie nicht abgeändert oder ersetzt werden, als Rahmenvereinbarungen auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
1.2 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab sofort.
1.3 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche zwischen dem Verkäufer und ihren Kunden abgeschloßenen Verträge, unabhängig davon, ob diese Unternehmer oder Verbraucher sind. Für Verträge zwischen uns und Verbrauchern gelten zum Teil besondere Bestimmungen, die im Folgenden jeweils gesondert ausgeführt sind.
1.4 Der Verkäufer behält sich Konstruktions- und Formatänderungen, sowie änderungen in Farben, Spezifikationen und technischen Merkmalen, ohne vorherige Benachrichtigung vor. Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen sind im Zuge der Weiterentwicklung ohne vorherige Ankündigung möglich. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.
1.5 Angebote des Verkäufers verstehen sich stets freibleibend. Der Käufer ist an sein Kaufanbot gebunden. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet dem Käufer eine Empfangsbestätigung im Sinne des § 10 ECG zu übermitteln. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden (Auftragsbestätigung) oder die bestellte Ware ausgeliefert wird. Weicht die schriftliche Bestätigung von der Bestellung ab, so kommt der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung zustande. Falls der Käufer dem Verkäufer eine E-Mail-Adreße bekannt gegeben hat, gelten Erklärungen des Verkäufers an den Käufer auch dann als schriftlich im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen, wenn sie per E-Mail an die vom Käufer angegebene Adreße geschickt werden. Umgekehrt gelten auch Erklärungen des Käufers, die dieser per E-Mail an den Verkäufer schickt, als schriftlich im Sinne dieser Verkaufs- und Liederbedingungen.

2. Vertragsabschluß und Umfang der Lieferung
2.1 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich die bestellte Ware erwerben zu wollen.
2.2 Ein Vertrag kommt, wenn nichts anderes vereinbart, mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Auslieferung der bestellten Ware zustande, die Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Umfang der Lieferung. Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte oder beiliegende Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
2.3 Werden Ware oder sonstige Teile aufgrund unklarer, falscher oder unvollständiger Angaben falsch oder unvollständig geliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko. Schadenersatzansprüche jeglicher Art werden ausgeschloßen.
2.4 Die Preisangaben in unseren Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Angaben sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich durch den Geschäftsführer als verbindlich bezeichnet sind.

3. Lieferung und Lieferfristen
3.1 Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Höhere Gewalt, Streiks, Außperrungen, Betriebßtörungen und vom Verkäufer nicht zu vertretende Nichtbelieferung durch Zulieferer verlängern die Lieferzeit für die Dauer der Behinderung. Die vorbezeichneten Umstände sind vom Verkäufer auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges auftreten. Ist der Lieferverzug vom Verkäufer zu vertreten, so ist der Käufer erst dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er dem Verkäufer zuvor eine Nachfrist von zumindest drei Wochen gesetzt hat und diese Nachfrist ungenutzt verstrichen ist.
Der Verkäufer kommt seiner Lieferverpflichtung dadurch nach, daß er die Ware einem Spediteur, Frachtführer oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person übergibt. Damit geht die Gefahrtragung auf den Auftraggeber über. Eine Versicherung der Sendung erfolgt nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall und außchließlich auf Kosten des Käufers. Schadenersatzansprüche aus einer verspäteten oder mangelhaften Lieferung sind ausgeschloßen. Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die Ware unser Unternehmen verlaßen hat bzw. zur Abholung bereit steht.
Die Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers.
Teillieferungen sind zuläßig.
3.2 Die Lieferpflicht des Verkäufers ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Der Verkäufer ist berechtigt vor der Lieferung eine angemeßene Sicherung nach seinem Ermessen - insbesondere auch Vorauszahlung und Bürgschaft - zu fordern. Wird die Sicherung vom Käufer nicht fristgerecht erbracht, so ist der Verkäufer berechtigt ohne weitere Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Für den Fall des Rücktritts hat der Verkäufer die Wahl vom Käufer pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von 30% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
3.3 Hat der Käufer die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), so gehen Gefahr und Zufall auf den Käufer über und ist der Verkäufer nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt die Ware entweder selbst einzulagern und dem Käufer hierfür eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung zu stellen oder die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig ist der Verkäufer berechtigt entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemeßenen, mindestens zwei Wochen umfaßenden, Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes kann der Verkäufer vom Käufer pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von 30% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens begehren.
3.4 Die Versandart wird von uns bestimmt. Eine Haftung für die Ermittlung des günstigsten Versandweges können wir nicht übernehmen. Verzögert sich der Transport der Ware ohne unser Verschulden, so lagert die Ware auf Kosten des Käufers. Als Nachweis für eine ordnungsgemäße Versendung der Ware ist die Empfangsquittung des jeweiligen Transportunternehmens ausreichend.
3.5 Der Versand erfolgt, wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, nur per Vorauskaße.
3.6 Beschädigte Ware ist beim Transportunternehmen erst dann abzunehmen, wenn vom Transportunternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Schadensmeldungen müßen dem Zusteller oder dem Verkäufer innerhalb von 6 Tagen nach Zustellung schriftlich vorliegen. Fehlende Gutachten müßen innerhalb 6 Tagen nach Zustellung nachgefordert werden. Bei Nichtbeachtung hat der Käufer den hieraus entstehenden Schaden selbst zu tragen.

4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den von ihm verkauften Waren sowie an allen eingebauten Zubehör- und Ersatzteilen bis zur vollständigen Bezahlung der ihm aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen vor. Ist der Käufer Kaufmann und bezieht er die Ware im Rahmen des Betriebes seines Handelsgewerbes, so dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung aller Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer aus den Geschäftsbeziehungen mit ihm zustehen. Der Käufer hat dem Verkäufer auf Verlangen seine(n) Abnehmer zu nennen und diese(n) rechtzeitig von der Zeßion zu verständigen. Ist der Käufer mit seinen Zahlungen gegenüber dem Verkäufer im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Käufer diese nur im Namen des Verkäufers inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer werden vom Käufer in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten.
4.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen. Der Käufer kann im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die Ware weiterveräußern. Die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der Käufer ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ermächtigt diese Forderungen für die Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Wird die Einziehungsermächtigung widerrufen, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zu übergeben.
4.3 Bei Pfändung der Vorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen Dritter in das Eigentumsrecht des Verkäufers ist dieser vom Käufer sofort zu benachrichtigen. Die Kosten notwendiger Interventionen zur Sicherung bzw. Rettung des Eigentums des Verkäufers sind vom Käufer zu tragen.
4.4 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch den Verkäufer liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist der Verkäufer berechtigt dem Käufer angefallene Transport- und Manipulationßpesen zu verrechnen.
4.5 Der Käufer trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere trägt er die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Der Versand erfolgt außchließlich gegen Vorauskaße, Kredikartenzahlung oder wenn vereinbart mit Abbuchungsauftrag. Die Preise des Verkäufers verstehen sich als Endkundenpreise inkl. der gesetzl. MwSt., außchließlich Versandkosten, Zoll, Verpackungskosten und Versicherung. Fallen Versandkosten an, weil der Kunde eine Versendung der Ware erwünscht, so hat er die Versandkosten zu tragen. Im Falle eines Widerrufes durch den Kunden hat dieser auch die Rücksendekosten zu tragen.
5.2 Zahlungsverzug - Im Falle eines Verzugs sind wir gezwungen 5% über den Bruttogesamtbetrag als Mahnspesen zu verrechnen. Zusätzlich hat der Kunde die diesbezüglich entstehenden Mahn- und Inkaßospesen, insbesondere die Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwaltes, zu ersetzen. Der Kunde hat Ersatz für die Kosten zur zweckentsprechenden Einbringung der Forderung notwendigen Leistungen zu tragen. Die Mahn- und Inkaßospesen richten sich nach den für die Inkaßoinstitute geltenden gesetzlichen Berechnungßätzen, die Mahn- und Inkaßospesen der Rechtsanwälte richten sich nach dem Rechtsanwaltstarif. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer außerdem berechtigt, jeweils gerechnet ab dem auf den Fälligkeitstag folgenden Tag, Verzugs- und Zinsenzinsen von jeweils 1% des Bruttogesamtbetrages per Monat zu verlangen.
5.3 Im Falle einer Stornierung werden 30% des Gesamtbetrages sowie entstehende Bearbeitungskosten verrechnet.
5.4 Bestellungen speziell auf Kundenwunsch, sofern bei Bestellung nicht lagernd, sind von der Stornierung auszuschließen.
5.5 Alle dem Verkäufer entstehenden Kosten müßen vom Käufer vollständig erstattet werden.
5.6 Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste des Verkäufers verlieren alle vorangegangenen Preislisten ihre Gültigkeit. Die Preisbildung erfolgt zu der am Tage der Vereinbarung gültigen Preisliste des Verkäufers. Der Verkäufer kann jedoch eine Preisanpaßung entsprechend der Erhöhung der Kostenfaktoren verlangen, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbarter Lieferzeit mehr als vier Wochen liegen. Speziell vereinbarte Angebote, Preise und Rabatte gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag und haben keine Folgewirkung.
5.7 Die bestellten Waren sind innerhalb von 14 Tagen, jeweils ab dem Versand der Auftragsbestätigung gerechnet, zur Zahlung fällig.
5.8 Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, wobei alle Einziehungs- und Diskontspesen zu Lasten des Käufers gehen.
5.9 Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht seitens des Käufers ist ausgeschloßen, es sei denn, daß die Gegenforderung des Käufers ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Forderungen gegen den Verkäufer dürfen ohne seine ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

6. Gewährleistung/Mängelrügen 
6.1 Beanstandungen wegen offensichtlicher, bei Aufträgen unter Kaufleuten auch erkennbarer Mängel, müßen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Kalenderwoche nach Abnahme, dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden. Geschieht dies nicht, so sind Ansprüche aufgrund dieser Mängel gegen uns ausgeschloßen. Die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Mängelanzeige ist ausreichend.
Wird vom Käufer das Vorliegen eines Mangels behauptet, so können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadensersatz, nur geltend gemacht werden, wenn der Käufer beweist, daß der Mangel bereits im Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war; dies gilt auch innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablieferung der Ware.
6.2 Aus Garantieversprechen von Herstellern können gegenüber dem Verkäufer keine selbständigen Verpflichtungen hergeleitet werden. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben davon unberührt.
6.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt - soweit nicht für einzelne Produkte längere Gewährleistungsfristen mit dem Käufer vereinbart werden - ein Jahr ab übergabe der Ware bei Neuwaren. Gegenüber Kaufleuten beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte und neue Waren ein Jahr ab übergabe der Ware. Die Verpflichtung des Verkäufers zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungsfrist; ein darüber hinaus gehender besonderer Eingriff des Käufers gemäß § 933b ABGB wegen selbst erfüllter Gewährleistungspflichten wird ausgeschloßen.
6.4 Die Gewährleistung ist unter folgenden Umständen ausgeschloßen:
- Bei Waren, die von fremder Seite verändert, bearbeitet oder Mängel ohne Zustimmung des Verkäufers beseitigt wurden, es sei denn, der Käufer weist nach, daß der Mangel nicht ursächlich auf die Veränderung, Bearbeitung oder den Mangel zurückzuführen ist.
- Wenn der Einbau von Waren außerhalb einer autorisierten Fachwerkstatt vorgenommen wird, es sei denn, der Käufer weist nach, daß der Mangel nicht ursächlich auf den Einbau zurückzuführen ist.
6.5 Mangelhafte Ware ist vom Käufer auf eigene Kosten an den Verkäufer zurück zu senden.
6.6 Gewährleistungsansprüche des Käufers sind in allen Fällen nach Wahl des Verkäufers entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemeßener Frist oder Preisminderung zu erfüllen, Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Käufer nur begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Käufer nicht zumutbar ist.
6.7 Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen den Käufer weder zur Beanstandung der gesamten Lieferung noch zur Zurückbehaltung des gesamten Entgeltes. Sind nur Teile einer Lieferung mangelhaft, so kann der Verkäufer die Instandsetzung oder Ersatzlieferung hinsichtlich dieser Teile von der vorherigen Zahlung jenes Anteiles des Gesamtkaufpreises abhängig machen, der den mangelhaften Teil der Lieferung enthält.
6.8 Für alle Nachteile und Schäden, die dadurch entstehen oder beeinflußt werden, daß der Käufer Produktbeschreibungen, Gebrauchsanweisungen, Einbauanleitungen und sonstige Hinweise des Verkäufers und/oder Herstellers nicht beachtet oder weitere Abnehmer nicht ausreichend hingewiesen hat, haftet der Verkäufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht.
6.9 Wettbewerbsfahrzeuge oder dort eingesetzte Teile und Geräte sind von der Gewährleistung ausgeschloßen.
6.10 Für im Zusammenhang mit einem Kaufgegenstand allenfalls erforderliche Zulaßungen jeder Art übernimmt der Verkäufer keinerlei Haftung. Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche gegen den Verkäufer wegen allfälligen Fehlens von Zulaßungen sind gänzlich ausgeschloßen. Es obliegt allein dem Käufer allenfalls erforderliche Zulaßungen jeder Art auf eigene Kosten selbst zu erwirken. 
6.11 Unsere Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist beschränkt auf Schäden, die wir oder unsere Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrläßig herbeigeführt haben. In Fällen leichter Fahrläßigkeit sind sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer ausgeschloßen.
Das Vorliegen von Vorsatz oder zumindest grober Fahrläßigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über den Schadensersatz gelten auch dann, wenn der Schadensersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Regreßforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschloßen, es sei denn, der Regreßberechtigte weist nach, daß der Fehler in der Sphäre des Verkäufers verursacht und von diesem zumindest groß fahrläßig verschuldet worden ist.

7. Warenrücknahmen und Rücklieferungen
7.1 Die Warenrücknahme erfolgt nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch uns. Die Rücksendung ist in jedem Fall frachtfrei vorzunehmen. Bei Warenrücknahmen/-sendungen haftet der Kunde für die einwandfreie Verpackung der Ware. Beschädigte oder nicht einwandfreie Ware ist von der Rücksendung ausgeschloßen. Waren ohne originaler Verpackung können nicht gutgeschrieben werden.
7.2 Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender Prüfung der zurückgesandten Ware und durch unsere Zustimmung diese zurück zu nehmen. Alle anderen Teile sind von der Rücknahme ausgeschloßen. Im Falle einer Rücknahme werden dem Käufer 30% des Warenwerts aber mindestens 18,00 Euro für die Wiedereinlagerung in Rechnung gestellt. Waren mit einem Nettowarenwert unter 50,00 Euro werden grundsätzlich nicht für eine Warengutschrift zurückgenommen.
7.3 Gegenüber gewerblichen Kaufleuten (Wiederverkäufern) ist die Rücknahme von Teilen jeglicher Art ausgeschloßen. Falls einer Rücknahme von dem Verkäufer zugestimmt wird, werden 30% des Bruttogesamtbetrages als Schadensersatz verrechnet.

8. Gerichtßtand und Rechtswahl
8.1 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen zwischen dem Verkäufer und Kaufleuten, sowie zwischen dem Verkäufer und Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht im Geltungsbereich der österreichischen Zivilprozeßordnung haben, ist Gerichtßtand der Sitz des Verkäufers.
8.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterstehen dem Recht der Bundesrepublik österreich unter Außchluß des UN-Kaufrechtes und unter Außchluß von Verweisungsnormen.
8.3 Einzige Vertragßprache ist deutsch.

9. Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen gilt diejenige als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung entspricht.

10. Adreßänderungen - Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadreße bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlaßen, so gelten Erklärungen auch dann als dem Käufer zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adreße gesendet werden.

11. Der Käufer verpflichtet sich, daß alle bei der Bestellung angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen. Für eine Nichterfüllung dieser Vereinbarung kann der Verkäufer Schadensersatz für den ihm entstandenen Schaden verlangen.

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